"Arbeitsrecht"
Unsere Dokumente zum Thema Arbeitsrecht
Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten
Was muss man wissen, wenn man länger ins Ausland will?
Arbeitnehmerfreizügigkeit: Änderungen
Die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt in Deutschland ab dem 1. Mai 2011 für die Bürger der Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Somit enden die sieben Jahren lang gültigen Übergangsbestimmungen.
Arbeitnehmerfreizügigkeit: Änderungen
Die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt in Deutschland ab dem 1. Mai 2011 für die Bürger der Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Somit enden die sieben Jahren lang gültigen Übergangsbestimmungen.
Arbeitnehmerfreizügigkeit: Änderungen
Nürnberg (14.04.2011) - Die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt in Deutschland ab dem 1. Mai 2011 für die Bürger der Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Somit enden die sieben Jahren lang gültigen Übergangsbestimmungen.
Arbeitnehmerfreizügigkeit: Änderungen
Die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt in Deutschland ab dem 1. Mai 2011 für die Bürger der Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Somit enden die sieben Jahren lang gültigen Übergangsbestimmungen.
Aufgepasst bei Mitarbeiterentsendung nach Österreich
Deutsche Handwerksbetriebe sollten sich unbedingt vor einem Bauauftrag in Österreich darüber informieren, ob sie im Entsendefall über die SOKA-Bau von der Beitragspflicht zur österreichischen Urlaubskasse befreit werden können.
Schweiz: Kautionspflicht für deutsche Betriebe
Zürich (27.12.2011) - Deutsche Betriebe, die Mitarbeiter in die Schweiz entsenden, müssen einplanen, dass sie in zahlreichen Branchen vor Beginn des Einsatzes Kautionen hinterlegen müssen. Das teilte jetzte die Die Handelskammer Deutschland Schweiz (AHK) mit.
Neues Arbeitsvertragsgesetz der VR China
Nürnberg (25. Juli 2007) - Das neue Arbeitsvertragsgesetz der VR China (PRC Labour Contract Law) wurde am 29.06.2007 verabschiedet und tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
Was ändert sich rechtlich für Unternehmen?
In den neuen EU-Ländern werden die vier Freiheiten im Binnenmarkt (Waren, Personen, Dienstleistungen, Kapital) nicht sofort und in vollem Umfang wirksam.
Belgien: Neue, vereinfachte Meldepflicht für ausländische Arbeitnehmer
Brüssel (26. April 2007) - Seit dem 1. April 2007 gilt in Belgien die Limosa-Meldepflicht für Personen, die dort vorübergehend oder teilweise arbeiten bzw. ihre Aufträge ausführen.
Italien: Sicherheitsvorschriften an italienischen Arbeitsstätten
Nürnberg (04.12.2008) - Bereits seit dem 15. Mai 2008 ist das so genannte "Einheitsgesetz für die Sicherheit am Arbeitsplatz" in Kraft getreten.
Erleichterungen beim Aufenthaltsrecht für EU-Bürger
München (03. Februar 2005)
Gesunde Arbeitsplätze - Ein Gewinn für alle!
Berlin (03.09.2008) - Mit der Kampagne "Gesunde Arbeitsplätze" will die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz die Gefährdungsbeurteilung ins Rampenlicht der Diskussion zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit rücken.
Frankreich: Arbeitsrechtliche Dokumente auf Französisch!
München (14. Juni 2006) - Nach einem Urteil der ersten Zivilkammer des Berufungsgerichts in Versailles sind Arbeitgeber verpflichtet,
Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie in Österreich
Wien (24.04.2008) - Wer im Ausland arbeitet, muss sich fragen, ob die Qualifikation, die er in seinem Heimatland erworben hat, auch in dem EU-Staat gleichwertig anerkannt wird, in dem er tätig werden will.
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