Kenia

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Kenia: Ende der Vorversandkontrollen

Nach einer Veröffentlichung des Kenya Bureau of Standards sind seit dem 1. Juli 2005 für Einfuhren nach Kenia keine Inspektionszertifikate mehr erforderlich. Statt dessen muss nun die Konformität der Waren mit den kenianischen Standards nachgewiesen werden.

Der Nachweis der Konformität der Waren mit den kenianischen Standards erfolgt durch Gutachten oder Prüfzeugnis einer ISO/IEC 17025 zertifizierten Prüfstelle. Zugelassen sind ebenfalls Gutachten einer ILAC- (International Laboratory Accreditation Co-operation) oder IFIA- (International Federation of Inspection Agencies) anerkannten Prüfstelle.

Weitere Informationen:
Kenya Bureau of Standards
P. O Box 54974-00200
Nairobi, Kenya
Tel. 00254/20/603888 und 603476
E-Mail pvoc@kebs.org und info@kebs.org
http://www.kebs.org