Vetragsgestaltung
Wir haben für Sie im Anhang verschiedene Quellen zusammengestellt, mit denen Sie sich zum Thema Vertragsgestaltung informieren können:
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Veträge gestalten - gewusst wie: Den Vortrag vom IT-Dienstleisterforum 2009 finden Sie rechts.
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Der internationale Kaufvertrag: Die Publikation der Kanzlei Schuster, Lentföhr & Zeh rechts im Anhang enthält Informationen zum UN-Kaufrecht, AGB, Rechtswahl, Gerichtsstand u.a.. Stand: August 2006. Von dieser Kanzlei gibt es aktuelle Aufsätze zum Handelsvertretervertrag und zum internationalen Vertragshändlervertrag. Klicken Sie hier.
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Vom Exportangebot zum Kaufvertrag – 'Beim Exportgeschäft richtig vorgehen“: Bei Auslandsgeschäften muss beachtet werden, dass oft die deutschen Geschäftbedingungen nicht gültig sind oder Sie sofort reagieren müssen, wenn Sie mit einem Angebot nicht einverstanden sind.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGBs: Wiegen Sie sich bei den AGBs nicht in falscher Sicherheit! Das gleichnamige Kapitel aus „Go Europe' enthält Tipps und Hinweise, auf was sie bezüglich der AGBs achten sollten Siehe dazu auch:
- AGB in UN-Kaufverträgen: Im Anhang rechts finden Sie auch den Auszug zu Einbeziehung von AGB, abweichende und kollidierende AGB sowie Auslegung und Inhaltskontrolle.
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Das nebenstehende Kapitel 'Vertragsgestaltung im Außenhandel' aus dem Buch „Go Europe für Einsteiger' erläutert die zwei wichtigsten Vertragsarten Kaufvertrag und Handelsvertretervertrag. Anschließend werden Formvorschriften undVertragssprache, das Zustandekommen eines Vertrags, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Gerichtsbarkeit und Vollstreckbarkeit sowie Vertragsarten dargestellt. Den Gesamtinhalt des Buches 'Go Europe' finden Sie als Einsteiger-Ratgeber unter der Rubrik 'Export-Einsteiger'.
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Sechseitiger Beitrag mit Basiswissen zum globalen Vetragsmanagement von der Rechtberatungsgesellschaft Rödl & Partner
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Beitrag 'Die Verwendung deutscher Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) im Ausland' vom Anwaltsnetzwerk Eurojuris: Der Leitfaden beschäftigt sich mit der Verwendung spezieller AGB für US-Exportgeschäfte und enthält Infos, die auch bei Geschäften weltweit angewendet werden können.
Merkblätter sind grundsätzlich nur als Orientierungshilfe zu verstehen und können besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen. Eine Haftung für den Inhalt kann mit Ausnahme von Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht übernommen werden.
Verfasser
Anhänge
- Vom Angebot zum Kaufvertrag
- Verträge gestalten - gewusst wie
- Der internationale Kaufvertrag
- Go Europe: Vertragsgestaltung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Vertragsmanagement
- AGB im Ausland
- AGB in UN-Kaufverträgen
- AGB im Ausland
- AGB in UN-Kaufverträgen

