UN-Kaufrecht

Incoterms, grenzüberschreitende Verträge:

Das UN-Kaufrecht, das bei grenzüberschreitenden Verträgen das deutsche nationale Recht ersetzt, findet auf die meisten deutschen Warenexport-, aber auch auf viele Importgeschäfte Anwendung. Aufgrund der im internationalen Recht erforderlichen besonderen Sachkunde empfehlen wir bei der internationalen Vertragsgestaltung stets die Hinzuziehung eines spezialisierten Rechtsanwalts. Mit dem Merkblatt im Anhang wollen wir Ihnen erste Hinweise geben.

Merkblätter sind grundsätzlich nur als Orientierungshilfe zu verstehen und können besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen. Eine Haftung für den Inhalt kann mit Ausnahme von Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht übernommen werden.

NEU: Der internationale Kaufvertrag: Die Publikation der Kanzlei Schuster, Lentföhr & Zeh rechts im Anhang enthält Informationen zum UN-Kaufrecht, AGB, Rechtswahl, Gerichtsstand u.a.. Stand: August 2006. Von dieser Kanzlei gibt es aktuelle Aufsätze zum Handelsvertretervertrag und zum internationalen Vertragshändlervertrag. Klicken Sie hier.