Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
Bei einem Auslandsgeschäft kann im Vertrag vereinbart werden, dass bei möglichen Rechtsstreitigkeiten ein Schiedsgericht an Stelle eines staatlichen Gerichtes eingeschaltet wird
Mit diesen so genannten Schiedsklauseln verpflichten sich die Vertragspartner, ein bestimmtes Schiedsgericht anzurufen. Diese können bei Handelskammern, Börsen oder Verbänden angesiedelt sein. Das nebenstehende Merkblatt gibt praktische Erfahrungen deutscher Unternehmer mit der Schiedsgerichtsbarkeit wieder.
Im Anhang finden Sie die Publikation „International Commercial Arbitration Directory“ von der international tätigen Anwaltssozietät Baker & McKenzie. Das englischsprachige Nachschlagewerk enthält empfohlene Schiedsklauseln in verschiedenen Sprachen für die Länder China, Deutschland, Großbritannien, Hongkong, Kasachstan, Österreich, Russland, Schweden, Schweiz, Ukraine, USA und Weißrussland. Außerdem sind die Anschriften der institutionalisierten Schiedsgerichte in diesen Ländern angegeben.
Merkblätter sind grundsätzlich nur als Orientierungshilfe zu verstehen und können besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen. Eine Haftung für den Inhalt kann mit Ausnahme von Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht übernommen werden.

