Arbeitsrecht

Gerade im Zuge der EU-Erweiterung gewinnt die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland immer mehr an Bedeutung.

Mitarbeiter im Ausland:

EU-Erweiterung und Dienstleistungsfreiheit: Für welche Arbeiten gelten Übergangsfristen? In dem nebenstehenden Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit 'Dienstleistungsfreiheit' findet man eine Übersicht über Arbeiten, die unter die Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit fallen.

Weitere Merkblätter:

  • Sie möchten als Arbeitnehmer in den Beitrittsländern tätig werden? Oder möchten Sie in den neuen EU-Mitgliedstaaten selbstständig tätig werden? Zwei Merkblätter im Anhang informieren Sie über die Möglichkeiten der Unternehmensgründung.

  • Das nebenstehende Merkblatt 'Arbeitsrecht' stellt den Grundsatz der Freizügigkeit innerhalb der EU dar. Den Gesetzestext des neuen Freizügigkeitsgesetzes finden Sie auch im Anhang.

Merkblätter sind grundsätzlich nur als Orientierungshilfe zu verstehen und können besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen. Eine Haftung für den Inhalt kann mit Ausnahme von Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht übernommen werden.

Im Anhang finden Sie außerdem den Aufsatz Beschäftigung im Ausland der Kanzlei Herfurth & Partner mit Infos zu verschiedenen Modellen von Auslandsarbeitsverhältnissen.