Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Nicht selten kommt es im Geschäftsverkehr vor, dass Unternehmen mit ausländischer Umsatzsteuer in den Rechnungen belastet werden.
Mitarbeiter der Verkaufsabteilung fahren zu Messen und Ausstellungen. Ihr Unternehmen erbringt Wartungsleistungen an von Ihnen hergestellten Maschinen beim Kunden im Ausland. In all diesen Fällen werden Sie mit Rechnungen konfrontiert, die eine ausländische Umsatzsteuer enthalten. Im Gegensatz zur inländischen Rechnung, die unter bestimmten Voraussetzungen zur Vorsteuerverrechnung mit der eigenen Umsatzsteuerschuld berechtigt, gehen die mit ausländischer Steuer belasteten Rechnungen in voller Höhe in die Kosten Ihres Unternehmens. Häufig ist nicht bekannt, dass es auch hier Möglichkeiten einer Erstattung und Kostenentlastung gibt. Informieren Sie sich hier.

