Zoll, Exportkontrolle, Güterverkehr
Was gilt nach Beitritt der neuen Staaten für das Güterkraftverkehrgewerbe? Welche Auswirkungen hat die Erweiterung auf die Zollabwicklung und die Exportkontrolle?
Zoll:
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Durch die Erweiterung fallen die Zollgrenzen zwischen allen 25 Mitgliedsstaaten. Eine Zollabfertigung ist im innergemeinschaftlichen Warenverkehr dann auch mit den neuen Mitgliedsstaaten nicht mehr erforderlich. Die Beitrittsländer übernehmen- in der Regel ohne Übergangsfristen - die gesamten Rechtsvorschriften der EU. Über Einzelheiten und weitere Übergangsmaßnahmen informieren die zwei Merkblätter 'Zoll: Basis-Infos' und 'Zoll: EU-Erweiterung', die von Fachleuten der Oberfinanzdirektion Nürnberg zusammengestellt wurden
Güterverkehr:
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Wie sehen die Regelungen für die einzelnen Beitrittsländer aus? Das nebenstehende Merkblatt gibt Antworten auf die Fragen zu Genehmigungspflichten, Änderungen und neuen Regelungen.
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Neu: Im Anhang finden Sie einen Artikel über die Neuerungen für Kraftfahrer im grenzüberschreitenden Straßenverkehr nach Osteuropa.(Aus: DAR - Deutsches Autorecht, Rechtszeitschrift des ADAC 5/2004)
Exportkontrolle:
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Ein Merkblatt der Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt Antworten auf viele Ihrer Fragen. Hier finden Sie das Merkblatt.
Merkblätter sind grundsätzlich nur als Orientierungshilfe zu verstehen und können besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen. Eine Haftung für den Inhalt kann mit Ausnahme von Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht übernommen werden.
Verfasser
Anhänge
- Zoll: Basis-Info
- Zoll: EU-Erweiterung
- Güterkraftverkehr im erweiterten Europa
- EU: Neuerungen für Kraftfahrer

