Was ändert sich rechtlich für Unternehmen?
In den neuen EU-Ländern werden die vier Freiheiten im Binnenmarkt (Waren, Personen, Dienstleistungen, Kapital) nicht sofort und in vollem Umfang wirksam.
- Artikel: Arbeitnehmerfreizügigkeit für acht weitere EU-Mitgliedsstaaten ab Mai!
- Flyer des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) Hinweise zur Beschäftigung von Arbeitnehmern aus den EU-Beitrittsstaaten
- Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit über die Beschäftigung ausländsicher Arbeitnehmer in Deutschland
- Merkblatt 'Handwerksleistungen in den neuen EU-Ländern erbringen'
- Merkblatt: Als Arbeitnehmer in den neuen EU-Ländern selbstständig
- Merkblatt Arbeitsrecht
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