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Vereinfachung der Kosmetikrichtlinie - Ihr Beitrag zählt!

München (31. Januar 2007) - Die Europäische Kommission plant eine Vereinfachung der Kosmetikrichtlinie und bittet Kosmetikunternehmen, mit Ihren Erfahrungen hierzu beizutragen. Einsendeschluss: 16. März 2007.

Die Europäische Kommission plant eine Vereinfachung der Kosmetikrichtlinie (Richtlinie 76/768/EWG) in Form einer Neufassung.

Betroffene werden gebeten, zu drei Hauptpunkten Stellung zu nehmen:

  • Erleichterung der gesetzlichen Bestimmungen mit der Absicht, die Verwaltungskosten in Ihrem Unternehmen zu reduzieren (siehe Abschnitt 1 des Konsultationsdokuments);
  • Einführung von Elementen der Gesetzgebungstechnik des „new approach” zur Vereinfachung und Verbesserung der Wirksamkeit der Rechtsvorschriften , d.h. Aufstellung von allgemeinen „grundlegenden Anforderungen“ statt der Festlegung vieler technischer Einzelheiten und der detaillierte Regulierung chemischen Stoffen. (siehe Abschnitt 2 des Konsultationsdokuments
  • Stärkung bestimmter Elemente in Bezug auf die Sicherheit chemischer Stoffe, insbesondere im Hinblick auf die in kosmetischen Mitteln enthaltenen innovativen (einschließlich „aktiver”) Stoffe. (siehe Abschnitt 3 des Konsultationsdokuments)

Ihre Kommentare tragen dazu bei, die Richtlinie praxisnah und nach Ihren Bedürfnissen zu verändern. Nutzen Sie die Chance und helfen Sie mit!

Das Konsultationspapier ist unter http://ec.europa.eu/enterprise/cosmetics/doc/simpl_consult_doc_de.pdf abrufbar. Weitere Informationen gibt es außerdem unter http://ec.europa.eu/enterprise/cosmetics/html/cosm_simpl_dir_en.htm

Einsendeschluss: 16. März 2007!

Per Post, Fax oder e-Mail an: Europäische Kommission, Referat ENTR F/3, Kosmetische Mittel und Medizinprodukte, BREY 10/176, B-1049 Brüssel, Belgien, Fax: 0032 2 296 64 67