Belgien: Neue, vereinfachte Meldepflicht für ausländische Arbeitnehmer
Brüssel (26. April 2007) - Seit dem 1. April 2007 gilt in Belgien die Limosa-Meldepflicht für Personen, die dort vorübergehend oder teilweise arbeiten bzw. ihre Aufträge ausführen.
Sie müssen die belgischen Behörden über ihre Aktivitäten informieren. Dies ist nunmehr mittels einer Internet-Anwendung möglich.
Nach der Meldung erfolgt eine Empfangsbescheinigung, die dem belgischen Auftraggeber vorzulegen ist, bevor die Arbeiten begonnen werden. Erläuternde Informationen zur Meldepflicht sind unten beigefügten deutschsprachigen Broschüre zu entnehmen sowie über folgende Internetadresse abrufbar: http://www.limosa.be/ . Auskünfte: Limosa Contact-Center: Tel. 0032 2 788 51 57, Fax: 0032 2 788 51 58, limosa@eranova.fgov.be

