Dänemark: Kontrollen zur Eintragung in das RUT
Kopenhagen (30.05.2011) - In Dänemark sind ausländische Dienstleistungs erbringende Einzelunternehmer und Firmen verpflichtet, diese Tätigkeit im Register für ausländische Dienstleister (RUT) anzumelden.
Kontrollen erfolgen über die dänische Gewerbeaufsicht, die auch anonymen Anzeigen nachgehen; Konsequenzen bei Nicht-Meldung kann eine Strafzahlung in Höhe von 10.000 DKK nach sich ziehen.
Anmeldung über www.virk.dk/rut
Hier gibt es auch eine Fragen und Antwort-Seite hinsichtlich der Mitteilung auf Deutsch.
(Quelle: Handwerkskammer Lübeck/BHI Newsletter Mai/2011)

