"Made in Germany" in Gefahr?
München (23.11.2011) - Die Europäische Union will das Ursprungsrecht verschärfen. Die Folgen könnten höhere Kosten, Mehraufwand und Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen sein. Die IHKs und das bayerische Wirtschaftsministerium kristisieren dieses Vorhaben aufs schärfste!
Pläne der Europäischen Kommission für eine Neuregelung des Zollwesens drohen zu einer massiven Belastung für Unternehmen in Europa zu werden. Die exportstarke deutsche Wirtschaft wäre besonders betroffen.
Martin Zeil hat bereits Ende Oktober den EU-Handelskommissar Karel de Gucht eindringlich aufgefordert, nachdrücklich gegen die Pläne der Generaldirektion ‚Steuern und Zollunion’ einzuschreiten. Die Direktion möchte neue starre Listenregeln zur Bestimmung des Warenursprungs einführen. „In Deutschland produzierte Waren müssen weiterhin ‚Made in Germany’ sein“, unterstreicht Zeil.
Unternehmen und Experten aus Deutschland und Europa hatten in einem Hearing im Oktober in der Bayerischen Vertretung in Brüssel drastisch geschildert, welche verheerende Wirkung die Neuregelung derEU-Kommission auf die europäische Wirtschaft hätte. „Durch die geplanten neuen Vorschriften würden in Deutschland hergestellte Produkte in vielen Fällen ihren hiesigen Warenursprung verlieren. ‚Made in Germany’ wird von internationalen Kunden hoch geschätzt. Geht dieses Qualitätssiegel verloren, stellen sich Unternehmen die Frage, warum sie dann überhaupt noch in Deutschland und in Europa insgesamt produzieren sollen. Damit gefährden die EU-Pläne Arbeitsplätze in Bayern, in Deutschland und in ganz Europa. Das kann und darf nicht sein“, warnt Zeil.
Wenn die EU ernst macht mit ihrer Ankündigung, das nicht präferenzielle Ursprungsrecht zu ändern, würden viele Geräte, die in Deutschland entwickelt, designed und produziert werden, dann trotzdem nicht mehr als „made in Germany“, sondern als ausländisches Produkt gelten.
Derzeit wird zwischen zwei Arten des Warenursprungs unterschieden: dem präferenziellen und dem nicht präferenziellen Ursprung. Waren, die über einen präferenziellen Ursprung verfügen, können in Staaten, mit denen die EU bilaterale Abkommen geschlossen hat, zu einem ermäßigten Zollsatz oder zollfrei eingeführt werden. Präferenziellen Ursprungs sind Produkte dann, wenn sie bestimmte Wertkriterien erfüllen, die wiederum in Warenlisten veröffentlicht werden. In der Regel dürfen die Waren nicht mehr als 40 Prozent Drittlandsanteil (also Vorprodukte aus Drittstaaten) aufweisen. Anders das nichtpräferenzielle Ursprungsrecht. Es gewährt keine Zollvorteile, sondern ist handelspolitisch relevant, etwa bei mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen gewisser Warengruppen. Diverse Staaten, aber auch Banken, die Exportgeschäfte mit Akkreditiven sichern, verlangen ein Ursprungszeugnis. Die IHK stellt es aus – das heißt, sie bescheinigt den nichtpräferenziellen Ursprung der Ware, sofern das Produkt hier zu Lande der letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen wurde.
Der Wirtschaftsminister fordert auch die bayerischen Unternehmen auf, die derzeit in Brüssel laufenden Aktivitäten der Kammern und Verbände mit ihren Erfahrungen aus der Praxis zu unterstützen. „Das Expertenhearing in Brüssel kann nur der Auftakt gewesen sein, um nunmehr den von der Kommission zugesagten Dialog mit der Wirtschaft intensiv zu führen. Hierzu müssen wir alle Kräfte bündeln. Ansprechpartner sind in erster Linie die Außenwirtschaftsexperten der IHKn vor Ort“, bekräftigt Zeil. Die Unternehmen sollten zugleich ihre Kontakte zu Geschäftpartnern und zu staatlichen Stellen im europäischen Ausland nutzen, um auch dort auf die Konsequenzen des neuen Ursprungsrechts für ganz Europa hinzuweisen. „Am Ende entscheiden die Mitgliedstaaten über die Neuregelung. Bei vielen von ihnen scheint die Brisanz des Themas noch nicht angekommen zu sein“, so Zeil.
Anlass für diese Initiative ist ein Streit über ein Antidumpingverfahren, den die EU vor dem EuGH verloren hat. „Eine Lücke im bestehenden Warenursprungsrecht soll nun für die Antidumpingverfahren geschlossen werden. Aber nur ein ganz kleiner Bruchteil aller Importe ist überhaupt von Antidumpingzöllen betroffen. Und im Exportbereich, der von der Neuregelung ebenfalls erfasst werden würde, werden allein in Deutschland jährlich über 1,3 Millionen Warenursprungszeugnisse von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt, weil dies die Empfängerländer so verlangen. Das nenne ich mit Kanonen auf Spatzen schießen“, erklärt Zeil.
(Quelle: DIHK, STMWIVT, Sabine Hölper/Magazin Wirtschaft 11/2011 der IHK für München und Oberbayern)

