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Thailand: Steuervergüngstigungen bei Niederlassungs-Registrierung als "Regional Operating Headquarter"

Bangkok (17.11.2010) - In Thailand gibt es Steuervergüngstigungen, wenn man seine Niederlassung als "Regional Operating Headquarter" registrieren lässt.

Was ein Regional Operating Headquarter (ROH) ist, berichtet der Thailand-Experte Rechtsanwalt Ulrich Eder von der Kanzlei Mulvana, de Angeli & Associates Ltd. Im Anhang finden Sie eine Präsentation sowie ein Aufsatz über die Einrichtung eines ROH.

Weitere Informationen finden Sie auch unter diesem Link.

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