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Dänemark: Registrierung Mehrwertsteuer

Kopenhagen (25.06.2008) - Für die Registrierung zur Mehrwertsteuer müssen ausländische Unternehmen seit 1. Mai 2008 ein neues Formular verwenden.

Darüber hinaus sind sie verpflichtet, wenn sie Dienstleistungen in Dänemark erbringen, verschiedene Angaben über das Unternehmen und die entsandten Mitarbeiter an das Gewerbe- und Gesellschaftsamt (Ervhervs- og Selskabsstyrelsen) zu übermitteln.

Die Angaben werden von den dänischen Behörden verwendet, die für die Überwachung der Einhaltung nationaler Gesetze und Bestimmungen durch Unternehmen in Dänemark zuständig sind.

Weitere Infos finden Sie rechts im Anhang.