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EU/EWR: Neuerungen im internationalen Zahlungsverkehr

Nürnberg (30. November 2006) - Ab 1. Januar 2007 ist für Zahlungen in die EU-/EWR-Staaten die Angabe von IBAN und BIC obligatorisch.

Die Finanzinstitute können Zahlungen ohne IBAN und BIC zurückweisen.

IBAN ist die Abkürzung für „International Bank Account Number“. Sie dient zur Standardisierung von Kontonummern für den internationalen Zahlungsverkehr. IBAN ist weltweit gültig und einsetzbar. Der „Bank Identifier Code“ (BIC), auch SWIFT-Code genannt, gewährleistet als eindeutiger Adress-Code eine fehlerfreie Identifizierung sämtlicher Finanzinstitute weltweit. (Quelle: osec)

Hier finden Sie:
- eine vollständige Länderliste, ein Prüfziffer-Rechner sowie wertvolle Erläuterungen zu IBAN
- alles Wissenswerte über BIC
- die Homepage des European Committee for Banking Standards